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Demente Kinderschänder freilassen?

n England. Ist es ethisch vertretbar, im Gefängnis an Demenz erkrankte Menschen weiter zu inhaftieren? Dies fragen S. Fazel und Mitarbeiter in einem interdisziplinären Aufsatz.

Ausgehend von zwei Fallbeispielen (Sexualverbrecher, Mörder) beleuchten die Autoren diverse Begründungen für Gefängnisstrafen. Sie kommen zu dem Schluss, dass Abschreckung, Kriminalitätsprophylaxe, Rehabilitation und Vergeltung auf Demenzkranke nicht zutreffen. Denn die erfolgreiche Umsetzung setzt kognitive Fähigkeiten voraus, die Demenzkranken fehlen.

Der Menschenrechtsakt der Europäischen Union von 1998 fordert, dass auch chronisch Kranke in Gefängnissen adäquat medizinisch versorgt werden. In einem Präzedenzfall bewertete der Europäische Gerichtshof dementsprechend die fehlende Behandlung für einen schwer depressiven Gefangenen als Übertretung der Konvention. Die Autoren fragen, ob die Beurteilung Demenzkranker in dieser Hinsicht nicht mit der von stark chronisch Kranken gleichzustellen sei, eine andauernde Inhaftierung also als Menschenrechtsverletzung zu werten ist.

S. Fazel u.a.: Dementia in prison: ethical and legal implications. J. Med. Ethics 2002 (28) 156-159